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Squeeze-Out / Zwangsabfindung

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Steuern

Rechtsgebiet:
Squeeze-Out / Zwangsabfindung
Stichworte:
Squeeze-out, Zwangsabfindung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei den Steuern ist zu unterscheiden:

  • Steuern auf der Stufe der beteiligten Gesellschaften
  • Steuern auf der Stufe der Anteilsinhaber
    • Private Anteilsinhaber
    • Geschäftliche Anteilsinhaber.

Steuern auf der Stufe der beteiligten Gesellschaften

» Unternehmensfusion: Steuern auf der Stufe der beteiligten Gesellschaften

Steuern auf der Stufe der Anteilsinhaber

Die Steuersituation auf der Stufe der Anteilsinhaber erfordert eine nach Funktionen differenzierte Darstellung:

  • Private Anteilsinhaber
  • Geschäftliche Anteilsinhaber.

Private Anteilsinhaber

Die Barabfindung der Anteilsinhaber der übernommenen Gesellschaft zieht folgende Steuerfolgen nach sich:

  • Zahlung durch den übernommenen oder den übernehmenden Rechtsträger
    • Es liegt steuerbarer Beteiligungsertrag vor
    • Die Steuerbehörden qualifizieren solche Zahlungen als sog. „geldwerte Leistung“, die nur kraft des Beteiligungsverhältnisses an die Anteilsinhaber bezahlt werden (DBG 20 Abs. 1 lit. c).
  • Zahlung durch die Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers
    • Es ist ein steuerfreier Kapitalgewinn gegeben (DBG16 Abs. 3).

Geschäftliche Anteilsinhaber

Barabfindungen sind steuerpflichtig (nach Buchwertprinzip)

Steueroptimierung

  • Zulässige Abschreibungen nicht vergessen
  • Beteiligungsermässigung unter den Voraussetzungen von DBG 69 f. und StHG 28 Abs. 1 beachten.

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