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Squeeze-Out / Zwangsabfindung

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Squeeze-out-Ziele

Rechtsgebiet:
Squeeze-Out / Zwangsabfindung
Stichworte:
Squeeze-out, Zwangsabfindung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit können Squeeze-out-Ziele sein:

Minderheitenschutz

  • In Anlehnung an das allgemeine 10 %-Quorum von Minderheiten.
  • Gleichbehandlung gleicher Minderheitengesellschafter.

Fusionsweiser (Direkt-)Erwerb eines Rechtsträgers

  • zB Erwerb einer börsenkotierten Gesellschaft

Ursprünglicher Kauf einer Beteiligung mit nachträgliche Fusion

  • zB sukzessiver Aufbau einer Mehrheitsbeteiligung, mit dem Ziel der 100 %-Beteiligung
  • zB ursprüngliche Minderheitsbeteiligung, die mit der Zeit, aus historischen Gründen ansteigt und sich in Anbetracht weiteren Kapitalsbedarfs bzw. aus Führungsgründen eine Vollübernahme aufdrängt.

Strategieänderung

  • Herstellung einer 100 %-Beteiligung, um diese veräusserbar zu machen
  • Desinvestition der Tochtergesellschaft durch share-deal.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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