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Squeeze-Out / Zwangsabfindung

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Einleitung zu Squeeze-out / Zwangsabfindung

Rechtsgebiet:
Squeeze-Out / Zwangsabfindung
Stichworte:
Squeeze-out, Zwangsabfindung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Squeeze-out ist die zwangsweise Abfindung von Aktionären.

Die zwangsweise Abfindung (Squeeze-out) ist ein Mittel der Gruppenstrukturierung.

Sie dient der Monopolisierung von Beteiligungen: Konzerne wollen oft, auch aus bilanz-technischen Gründen, ein Beteiligungs- und Führungsmonopol.

Eine Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen einer Fusion Anteilsinhaber abzufinden:

  • wahlweise (FusG 8 Abs. 1)
  • zwangsweise (FusG 8 Abs. 2).

Beim squeeze-out (in Deutsch: Zwangsabfindung) können Gesellschafter von der Mitgliedschaft ausgeschlossen und hiefür finanziell abgefunden werden, wenn mindestens 90 % der stimmberechtigten Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft zustimmen. Der Vorgang entspricht dem angelsächsischen Vorbild.

Gesetzliche Grundlagen des Squeeze-Out

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