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Einleitung: Squeeze-out / Zwangsabfindung

Squeeze-out ist die zwangsweise Abfindung von Aktionären.

Eine Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen einer Fusion Anteilsinhaber abzufinden:

  • wahlweise (FusG 8 Abs. 1)
  • zwangsweise (FusG 8 Abs. 2).

Beim squeeze-out (in Deutsch: Zwangsabfindung) können Gesellschafter von der Mitgliedschaft ausgeschlossen und hiefür finanziell abgefunden werden, wenn mindestens 90 % der stimmberechtigten Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft zustimmen. Der Vorgang entspricht dem angelsächsischen Vorbild.

Gesetzliche Grundlagen

  • FusG 8 Abs. 2 und FusG 18 Abs. 5
  • Steuerrecht
    • DBG
    • VStG
    • UStR II

Linktipp:

Weitere Informationen zur Fusion von Unternehmen finden Sie unter www.unternehmensfusion.ch

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