Einleitung: Squeeze-out / Zwangsabfindung
Squeeze-out ist die zwangsweise Abfindung von Aktionären.
Eine Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen einer Fusion Anteilsinhaber abzufinden:
- wahlweise (FusG 8 Abs. 1)
- zwangsweise (FusG 8 Abs. 2).
Beim squeeze-out (in Deutsch: Zwangsabfindung) können Gesellschafter von der Mitgliedschaft ausgeschlossen und hiefür finanziell abgefunden werden, wenn mindestens 90 % der stimmberechtigten Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft zustimmen. Der Vorgang entspricht dem angelsächsischen Vorbild.
Gesetzliche Grundlagen
- FusG 8 Abs. 2 und FusG 18 Abs. 5
- Steuerrecht
- DBG
- VStG
- UStR II
Linktipp:
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